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Stornierungs- und Umbuchungsrichtlinien

Stornierung durch die AuftraggeberInnen

Wir wissen, dass sich Pläne ändern können. Für die Stornierung eines fest gebuchten Trautermins gelten die folgenden pauschalen Stornierungsgebühren.

Maßgeblich für die Frist ist der Eingang der schriftlichen Absage:

  • Bis 8 Wochen vor dem vereinbarten Trautermin: Eine Stornierung ist kostenfrei möglich. Eine eventuell bereits geleistete Anzahlung wird vollständig zurückerstattet.

  • Zwischen 8 Wochen und 1 Woche vor dem Trautermin: Bei einer Absage in diesem Zeitraum berechnen wir eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamthonorars.

  • Weniger als 1 Woche vor dem Trautermin: Bei einer derart kurzfristigen Absage wird das vereinbarte Gesamthonorar in voller Höhe fällig (100 %). Eventuell ersparte Aufwendungen (z. B. nicht angefallene Fahrtkosten) werden hiervon abgezogen.

Verschiebung/Umbuchung der Trauung

Die Verschiebung des Termins ist jederzeit möglich, sofern am neuen Wunschtermin entsprechende Kapazitäten frei sind.

  • Für die Terminverschiebung an sich erheben wir keine zusätzliche Bearbeitungsgebühr.

  • Sollten durch die Verschiebung jedoch zusätzliche, nachweisbare Kosten entstehen (z. B. bereits gebuchte und nicht erstattungsfähige Reisetickets oder Unterkünfte), sind diese von den AuftraggeberInnen zu tragen.

Höhere Gewalt (Force Majeure)

Sollte die Trauung aufgrund unvorhersehbarer, unverschuldeter Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Verbote im Rahmen einer Pandemie) nicht stattfinden können, entfallen die regulären Stornierungsgebühren. In diesem Fall bemühen sich beide Parteien zunächst um einen Ersatztermin. Ist dies nicht möglich, wird der Vertrag kostenfrei aufgelöst. Bereits erbrachte Teilleistungen (z. B. vorbereitende Planungsgespräche) werden anteilig in Rechnung gestellt.

Ausfall des Dienstleisters

 

Sollte die Leistung durch uns aufgrund von Krankheit oder anderen unvorhersehbaren, schwerwiegenden Umständen nicht erbracht werden können, werden die AuftraggeberInnen unverzüglich informiert. Wir bemühen uns in diesem Fall, gleichwertigen Ersatz aus unserem Netzwerk zu vermitteln. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Sämtliche bereits geleisteten Zahlungen werden umgehend und vollständig erstattet.

Form der Stornierung oder Verschiebung

 

Um Missverständnisse zu vermeiden, müssen jede Stornierung und jeder Antrag auf Verschiebung zwingend in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.

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