AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen (insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Trauungen, Vorträgen und Reden), die zwischen Jonathan Kedaj (im Folgenden „Auftragnehmer“) und den AuftraggeberInnen (im Folgenden „Kunden“) geschlossen werden. Abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, sobald der Auftragnehmer ein Angebot oder eine Terminbuchungsanfrage der Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder beide Parteien einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag unterzeichnen.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
(1) Der genaue Umfang der Leistungen (z. B. Anzahl der Vorgespräche, Ausarbeitung der Rede, Durchführung am Trautermin) ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot.
(2) Die Kunden verpflichten sich, alle für die Erstellung der Rede und die Vorbereitung der Trauung notwendigen Informationen rechtzeitig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt das im Angebot vereinbarte Honorar.
(2) Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamthonorars fällig. Der restliche Betrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung] ohne Abzug fällig.
(3) Kommen die Kunden in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten.
§ 5 Stornierung und Umbuchung durch die Kunden
Wir wissen, dass sich Pläne ändern können. Für die Stornierung eines fest gebuchten Trautermins gelten die folgenden pauschalen Stornierungsgebühren. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang der Absage in Textform (z. B. per E-Mail):
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Bis 8 Wochen vor dem vereinbarten Trautermin: Eine Stornierung ist kostenfrei möglich. Eine eventuell bereits geleistete Anzahlung wird vollständig zurückerstattet.
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Zwischen 8 Wochen und 1 Woche vor dem Trautermin: Bei einer Absage in diesem Zeitraum berechnen wir eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamthonorars.
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Weniger als 1 Woche vor dem Trautermin: Bei einer derart kurzfristigen Absage wird das vereinbarte Gesamthonorar in voller Höhe fällig (100 %). Eventuell ersparte Aufwendungen (z. B. nicht angefallene Fahrtkosten) werden hiervon abgezogen. Die Verschiebung des Termins ist jederzeit möglich, sofern am neuen Wunschtermin entsprechende Kapazitäten frei sind. Für die Terminverschiebung an sich wird keine zusätzliche Bearbeitungsgebühr erhoben. Sollten durch die Verschiebung jedoch zusätzliche, nachweisbare Kosten entstehen, sind diese von den Kunden zu tragen.
§ 6 Höhere Gewalt und Ausfall des Dienstleisters
(1) Sollte die Trauung aufgrund unvorhersehbarer, unverschuldeter Ereignisse (Höhere Gewalt, z. B. Naturkatastrophen, pandemiebedingte behördliche Verbote) nicht stattfinden können, entfallen die regulären Stornierungsgebühren. Beide Parteien bemühen sich zunächst um einen Ersatztermin. Ist dies nicht möglich, wird der Vertrag kostenfrei aufgelöst. Bereits erbrachte Teilleistungen werden anteilig in Rechnung gestellt.
(2) Sollte die Leistung durch den Auftragnehmer aufgrund von schwerer Krankheit oder anderen unvorhersehbaren, schwerwiegenden Umständen nicht erbracht werden können, werden die Kunden unverzüglich informiert. Der Auftragnehmer bemüht sich in diesem Fall, gleichwertigen Ersatz aus seinem Netzwerk zu vermitteln. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Sämtliche bereits geleisteten Zahlungen werden umgehend erstattet.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle durch Jonathan Kedaj erzeugten Ideen, Konzepte, Präsentationen, Vorträge, Texte und Reden sind urheberrechtlich geschützt und geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Den Kunden wird ein einfaches, ausschließlich privates Nutzungsrecht an den übergebenen Unterlagen eingeräumt.
(3) Es besteht kein Recht zum Abdruck, zum Verkauf, zur gewerblichen Nutzung oder zur Verbreitung der Dokumente und Texte. Kein Teil der Unterlagen oder Reden darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Jonathan Kedaj reproduziert oder an Dritte zur gewerblichen Nutzung übermittelt werden, weder elektronisch noch in sonstiger Form. Zuwiderhandlungen verletzen das Urheberrecht und können Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kunden regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
Kunden, die Verbraucher sind, haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen die Kunden den Auftragnehmer (Jonathan Kedaj, Cantianstr. 9, 10437 Berlin, trauungen@kedaj.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.